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Wohnsitz - Anmeldung als Hauptwohnsitz


Wer eine Wohnung als Hauptwohnsitz bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.

Erledigen Sie Ihre Wohnsitzanmeldung online, kostenlos und ohne Behördengang. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. 

Möglich sind alle Anmeldungen in eine neue Haupt- oder alleinige Wohnung.

Sie benötigen:

  • Smartphone (NFC-fähig); alternativ: Ihren PC in Verbindung mit einem USB-Kartenlesegerät
  • Wohnungsgeberbestätigung » (die Bescheinigung Ihrer Anschrift zum Beispiel durch Ihren Vermieter)
  • Ihren Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Ihre PIN (Ihre erstmalig zugeteilte und persönliche PIN können Sie aus dem PIN-Brief der Bundesdruckerei entnehmen. 
  • die AusweisAPP des Bundes (zum Downloadbereich der Ausweis-App »)
  • Benutzerkonto BundID (anmelden oder neu registrieren)
    • Hinweis: Wenn ein interner Fehler bei der BundID auftreten sollte, prüfen Sie bitte die möglichen Lösungsmöglichkeiten unter der Frage „Warum ist ein interner Fehler aufgetreten?“ (Seite 3) auf der Internetseite des Bundesministerium des Inneren und Heimat  »

  • Nach Aufruf des Online-Service folgen Sie bitte den angegebenen Schritten. 
  • Nachdem Sie Ihre elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) online eingereicht haben, erhalten Sie vom Bürgerbüro Mitte nach 3-5 Werktagen eine E-Mail. Über den in der E-Mail enthaltenen Link, können Sie Ihre Meldebestätigung downloaden und auch die auf Ihrem Personalausweises gespeicherte Anschrift ändern.
  • Sie erhalten automatisch per Post Adress-Aufkleber von der Bundesdruckerei für Ihren Personalausweis/Reispass.

Bitte beachten Sie: Mit Klick auf den Online-Service werden Sie an eine externe Webseite weitergeleitet. Die Webseite öffnet sich in einem neuen Fenster.

Um diesen Online-Service aufrufen zu können, ist es erforderlich, dass Sie sich über Ihre BundID mit Ihrem Online-Ausweis anmelden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
      • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

Spezielle Hinweise
  • Wohnungsgeberbestätigung