Fischereiaufsichtsschein - Erteilung
Fischereiaufsichtsschein - Erteilung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Auf Antrag der Fischereiberechtigten, Fischereipächter und Fischereigenossenschaften werden von diesen vorgeschlagenen Personen als Fischereiaufseher bestellt.
Die Aufgaben der Fischereiaufseher umfassen
- die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und Erhalt der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischerei regeln und
- die Feststellung, Verhütung und Unterbindung von Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsvorschriften sowie ggfs. bei deren Verfolgung mitzuwirken.
Zu diesen Rechtsvorschriften gehört nicht nur das Fischereirecht, sondern es zählen auch die einschlägigen Bestimmungen des Naturschutzrechts, des Wasserrechts, des Tierschutzrechts des Fischseuchenrechts, des Abfallbeseitigungsrechts und des Schifffahrtsrechts dazu.
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