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Leistungsbeschreibung

Spezielle Hinweise
Allgemeine Informationen

Für alle Baumaßnahmen, die nicht verfahrensfrei (§ 60 NBauO und Anhang) oder anzeigepflichtig (§ 62 NBauO) sind, ist vor Baubeginn eine Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einzuholen (Ansprechpartner s. rechts).

Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Genehmigungsverfahren, ob die beantragte Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht.

Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Baumaßnahme begonnen wird und wenn die Ausführung 3 Jahre unterbrochen worden ist.

Auf Antrag kann die Gültigkeit der Baugenehmigung verlängert werden. Dieser Antrag muss jedoch vor Ablauf der Dreijahresfrist bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.

Der Antrag auf Baugenehmigung ist schriftlich mit den erforderlichen Bauvorlagen in zweifacher Ausfertigung bei der Hansestadt Buxtehude einzureichen, die ihn dann mit ihrer Stellungnahme an die Bauaufsichtsbehörde weiterleitet.

Neben dem ausgefüllten Bauantragsformular sind in der Regel folgende  Bauvorlagen zweifach beizufügen:

- amtlicher Lageplan im Maßstab 1 : 500

- Übersichtsplan, Maßstab 1 : 5000

- Baubeschreibung

- Betriebsbeschreibung (für gewerbliche Bauvorhaben)

- Verwertungskonzept für den anfallenden Wirtschaftsdünger (für Tierhaltungs- und Biogasanlagen) nähere Informationen erhalten Sie auf http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/74/nav/1942/article/27366.html

- Berechnung und Nachweise der Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Vollgeschosse und der Anzahl der notwendigen Einstellplätze

- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), i. d. R.             Maßstab 1 : 100

- Bautechnische Nachweise 

- Erhebungsbogen für Baumaßnahmen/Bauanzeigen (2fach) 

- Weitere Bauvorlagen bei Baumaßnahmen besonderer Art und Nutzung (§ 51 NBauO) (beispielsweise zum Naturschutz oder Brandschutzkonzept) können nachgefordert werden, wenn sie zur Prüfung des Bauvorhabens erforderlich sind.

Unvollständige Bauvorlagen machen Nachforderungen erforderlich, verzögern das Genehmigungsverfahren und können ggf. kostenpflichtig abgelehnt werden.

Die Antragsunterlagen sind zwingend durch einen Entwurfsverfasser i.S.d. § 53 NBauO bei der Hansestadt Buxtehude einzureichen.



Der Antrag auf Baugenehmigung ist von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser (NICHT von der Bauherrenschaft!) elektronisch über das ServicePortal (Link) an die Bauaufsichtsbehörde der Hansestadt Buxtehude zu übermitteln. Eine Ausnahme bildet die Bauvoranfrage nach §73 NBauO, welche auch vom Bauherren selber über das ServicePortal eingereicht werden kann. Die digital übermittelten Bauvorlagen müssen nicht qualifiziert elektronisch signiert sein.

Für die Nutzung des Serviceportals bedarf es einer Anmeldung mit der BUND ID (natürliche Personen) oder dem ELSTER-Mein Unternehmenskonto (juristische Personen).

Jegliche Kommunikation zwischen der Bauaufsichtsbehörde und dem Antragsteller findet über die Projekträume im Serviceportal statt.

Spezielle Hinweise

Die Antragsunterlagen sind zwingend durch einen Entwurfsverfasser i.S.d. § 53 NBauO bei der Hansestadt Buxtehude einzureichen.

Spezielle Hinweise

Hansestadt Buxtehude, Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege

Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

Spezielle Hinweise

Neben dem ausgefüllten Bauantragsformular sind in der Regel folgende  Bauvorlagen zweifach beizufügen:

- amtlicher Lageplan im Maßstab 1 : 500

- Übersichtsplan, Maßstab 1 : 5000

- Baubeschreibung

- Betriebsbeschreibung (für gewerbliche Bauvorhaben)

- Verwertungskonzept für den anfallenden Wirtschaftsdünger (für Tierhaltungs- und Biogasanlagen) nähere Informationen erhalten Sie auf http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/74/nav/1942/article/27366.html

- Berechnung und Nachweise der Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Vollgeschosse und der Anzahl der notwendigen Einstellplätze

- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), i. d. R.             Maßstab 1 : 100

- Bautechnische Nachweise 

- Erhebungsbogen für Baumaßnahmen/Bauanzeigen (2fach)

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

Geltungsdauer: 3 Jahre
ab dem Tag der Erteilung

Spezielle Hinweise

Die notwendigen Formulare finden Sie in unserem Bereich "Bauen in Buxtehude" und "Bauantrag".

Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise
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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung