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Baumfällgenehmigung - Erteilung


Leistungsbeschreibung

Das Stadtbild von Buxtehude wird auch durch seinen wertvollen Baumbestand, die ein Straßenbild, ein Dorf- oder Stadtbereich charakterisieren, bestimmt. Hierbei leisten besonders die ökologisch wertvollen Baumstandorte auf Privatgrundstücken einen Beitrag zum Gesamterscheinungsbild der Stadt. Daher wird für das Fällen eines Baumes eine Fällgenehmigung benötigt. Ob diese erteilt werden darf, muss im Einzelfall geprüft werden. Ist dies der Fall, wird die Baumfällgenehmigung anschließend von der Fachgruppe 61- Stadt- und Landschaftsplanung erteilt. Diese erklärt auch, was beim Baumfällen beachtet werden muss. Solange es sich nur um Baumpflegemaßnahmen handelt, muss dafür kein Antrag gestellt werden.

  • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
  • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

Die Zuständigkeit liegt bei der Fachgruppe 61 - Stadt- und Landschaftsplanung der Hansestadt Buxtehude.

Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

  • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
  • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
  • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

Die benötigten Unterlagen können Sie dem Antrag entnehmen.

Es fallen Gebühren gemäß der Verwaltungskostensatzung der Hansestadt Buxtehude an. Die Höhe richtet sich nach dem entstandenen Aufwand.

Zwischen dem 01.03. und dem 30.09. ist es zum Schutz von Vögeln und Wildtieren nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten Gehölze wie z.B. Bäume, Büsche oder Hecken zu fällen. Innerhalb dieses Zeitraumes sind nur Sondergenehmigungen möglich, wenn Gefahr im Verzug herrscht.

  • Kommunale Baumschutzsatzung