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Bauen - Antrag auf Zulassung einer Abweichung/Ausnahme/Befreiung


Leistungsbeschreibung

Bei einem Bauvorhaben kann es vorkommen, dass einzelne Vorschriften oder Festsetzungen unter Umständen nicht eingehalten werden können. In nachvollziehbar begründeten Fällen kann von bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften abgewichen werden. In der Regel erfolgt das im Rahmen eines Trägerverfahrens (Bauvoranfrage, Baugenehmigungsverfahren).

Falls das Bauvorhaben keine Baugenehmigung erfordert oder diese noch nicht beantragt werden soll, kann ein isolierter Antrag auf Zulassung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung gestellt werden. Der Antrag ist regelmäßig von einer qualifizierten Entwurfsverfasserin oder einem qualifizierten Entwurfsverfasser zu stellen.

Über diesen Antrag wird dann, unabhängig von einem Trägerverfahren, in einem gesonderten Verfahren entschieden.

Der Antrag ist gem. §3a NBauO in elektronischer Form von einem Entwurfsverfasser / einer Entwurfsverfasserin zu stellen. Die Hansestadt Buxtehude bietet dafür ein Online-Antragsportal an, welches Sie über den nebenstehenden Button erreichen.

Die Baugenehmigungsbehörde prüft den Antrag, ggf. unter Beteiligung weiterer Behörden. In bestimmten Fällen ist das Ergebnis des Verfahrens von dem Einvernehmen der Gemeinde abhängig.

Der Bescheid wird elektronisch zugestellt.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Landkreisgebiet (außer Hansestädte Buxtehude und Stade): Landkreis Stade, Amt Bauen und Wohnen
Stadtgebiet Buxtehude (und Ortsteile): Bauaufsicht Hansestadt Buxtehude
Stadtgebiet Stade (und Ortsteile): Bauaufsicht Hansestadt Stade

Es fallen Gebühren nach der Baugebührenordnung (BauGO) an.

Die Entscheidung ist für 3 Jahre gültig.

Die Bearbeitungsdauer hängt stark vom zu prüfenden Sachverhalt aber auch von der Qualität der Bauvorlagen ab. Sie können mit vollständigen und nachvollziehbaren Bauvorlagen (gem. Niedersächsischer Bauvorlagenverordnung) zu einer zügigen Bearbeitung beitragen.

  • 66 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
  • 31 Baugesetzbuch (BauGB)

Neben dem Antrag der im Portal generiert und ausgefüllt wird, sowie der Begründung sind alle für die Beurteilung der geplanten Abweichung, Ausnahme oder Befreiung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen.