Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Kulturdenkmale sind instand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen und, wenn nötig instand zu setzen. Sie benötigen u.a. eine Denkmalrechtliche Genehmigung, wenn Sie ein Denkmal verändern oder instand setzen, Werbung anbringen oder die Nutzung verändern wollen. Auch wenn Sie in der Umgebung des Denkmals Änderungen vornehmen wollen, kann eine Genehmigung erforderlich sein.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Fachgruppe 63 Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege der Hansestadt Buxtehude.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die benötigten Unterlagen können Sie dem Antrag entnehmen.
Welche Gebühren fallen an?
Für einen Antrag auf Denkmalrechtliche Genehmigung nach dem Niedersächsischem Denkmalschutzgesetz (NDSchG) fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahme gestellt werden. Es darf erst mit den Arbeiten begonnen werden, wenn die Genehmigung erteilt wurde! Bitte nehmen Sie bereits zu Beginn der Planung Kontakt mit der Denkmalpflege auf, um eine Fehlplanung zu vermeiden.
Rechtsgrundlage
- 10 NDSchG Genehmigungspflichtige Maßnahmen
- 24 NDSchG Genehmigungsverfahren