Zufahrt Grundstück / Baustelle - Erteilung
Grundstückszufahrten:
Die Errichtung einer Grundstückszufahrt ist nach den Niedersächsischen Straßengesetz eine Sondernutzungserlaubnis des öffentlichen Verkehrsraumes und somit genehmigungspflichtig.
Die Genehmigungspflicht ergibt sich aus dem, mit der Errichtung der Zufahrt einhergehenden Eingriff in den öffentlichen Verkehr.
Bei jeder Änderung bzw. Neuanlage einer Grundstückszufahrt muss eine Genehmigung der Hansestadt Buxtehude vom Grundstückseigentümer bzw. Pachtnehmer eingeholt werden.
Baustellenzufahrten:
Die Baustellenzufahrt ist eine provisorische Zufahrt, die zum Schutz der öffentlichen Verkehrsflächen im Zuge von Baumaßnahmen zu errichten ist. Sie ist sowohl für unbefestigte als auch für befestigte Straßen und deren Nebenanlagen zu beantragen. Die Benutzung der Straße als Baustellenzufahrt geht über den Gemeingebrauch hinaus und ist eine Sondernutzung, die separat zu beantragen ist. Die Baustellenzufahrt ist nicht als endgültige Grundstückszufahrt anzusehen und nach Beendigung der Baumaßnahme zurück zu bauen.
Anträge / Formulare
§§ 18, 20, 24 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)