Offene Ganztagsschule - Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Ganztagsschulen richten für ihre Schülerinnen und Schüler in der Regel an vier Tagen (manche an drei Tagen) pro Schulwoche im Anschluss an eine Mittagspause (mit Mittagessen) Angebote im Umfang von zwei Unterrichtsstunden ein, die je nach Konzept der Schule in offener oder teilgebundener Form organisiert sind. Neben Förderstunden, Arbeits- und Übungsstunden, Arbeitsgemeinschaften oder Verfügungsstunden sind auch Freizeitangebote und freiwillige Arbeitsgemeinschaften in Kooperation mit außerschulischen Partnern vorgesehen.
Die Teilnahme an diesem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot ist in der Regel freiwillig. Es gibt auch Ganztagsschulen, deren Konzept von vornherein für alle Schülerinnen und Schüler oder für bestimmte Züge verbindliche Angebote an einem oder mehreren Nachmittagen vorsieht. Schülerinnen und Schüler im Schulbezirk einer solchen Schule, die ein Ganztagsangebot nicht wünschen, können an einer Halbtagsschule angemeldet werden.
Gesellschaftliche Veränderungsprozesse und der Wunsch nach einer Verbesserung von Bildungschancen erfordern verstärkt ganztägige schulische Bildungs- und Betreuungsangebote. Die Offene Ganztagsschule (OGS) ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Bildung und Chancengleichheit. Eine OGS soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe und weiteren außerschulischen Partnern ein neues Verständnis von Schule entwickeln. Sie sorgt für eine neue Lernkultur und ermöglicht mehr Zeit für individuelle Förderung, Spiel- und Freizeitgestaltung sowie eine bessere Rhythmisierung des Schulalltags. Sie sorgt damit für ein umfassendes Bildungs- und Erziehungsangebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder und der Eltern orientiert.
Die Hansestadt als Schulträgerin und Trägerin der Jugendhilfe ist seit 2011 alleiniger Kooperationspartner der Grundschulen. Durch den Einsatz von qualifiziertem Fachpersonal wird ein pädagogisch hochwertiges Betreuungsangebot an den Grundschulen vorgehalten. Durch die eigene Steuerung kann auf Veränderungen schnell reagiert und der Personaleinsatz an den einzelnen Standorten besser koordiniert werden.
Die OGS in Buxtehude steht für Verlässlichkeit, Qualität und Verbesserung der Bildungschancen für alle Buxtehuder Kinder.
Verfahrensablauf
Spezielle HinweiseDas jährliche Anmeldeverfahren für das kommende Schuljahr startet im Frühjahr vor den Osterferien.
Der genaue Zeitraum wird auch auf der Internetseite www.buxtehude.de zeitnah bekannt gegeben.
Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zur jeweiligen OGS am Schulstandort auf. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Homepages der Grundschulen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Einzelschule. Weitere Informationen sowie die Liste aller Ganztagsschulen in Niedersachsen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
Bitte wenden Sie sich für Fragen direkt an die Verantwortliche / den Verantwortlichen des jeweiligen Schulstandortes oder an die Hansestadt Buxtehude, Frau Boje, Tel. 04161/501-4050 (Mo-Fr von 08.00- 13.00 Uhr)
Zuständige Stelle
Spezielle HinweiseBitte wenden Sie sich für Fragen direkt an die Verantwortliche / den Verantwortlichen des jeweiligen Schulstandortes oder an die Hansestadt Buxtehude, Frau Boje, Tel. 04161/501-4050 (Mo-Fr von 08.00- 13.00 Uhr)
Voraussetzungen
Spezielle HinweiseUm an der OGS teilnehmen zu können, muss das Kind an der jeweiligen Grundschule angemeldet sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Anmeldung erfolgt online, der Link ist auf der Homepage www.buxtehude.de hinterlegt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Je nach Betreuungsumfang fallen Kosten an. Diese können Sie unserer Satzung entnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Eine fristgerechte Anmeldung innerhalb des zweiwöchigen Anmeldeverfahrens im Frühjahr garantiert Ihnen einen OGS Platz. Bei Anmeldungen zu einem späteren Zeitpunkt oder unterjährig kann es auch zu Wartelisten-Plätzen kommen.
Rechtsgrundlage
Es sind ggf. gesetzliche Regelungen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
FG40
Fachlich freigegeben am
FG40 07.01.2022