Waffenbesitzkarte Jäger - Erteilung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Waffenbehörde beim Landkreis bzw. der Verwaltung der kreisfreien Stadt, großen selbstständigen Stadt oder selbstständigen Gemeinde.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Zuständigkeiten:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Bereich der Hansestadt Stade, Hansestadt Buxtehude oder der Samtgemeinde Harsefeld haben, dann wenden Sie sich bitte an die dortigen Waffenbehörden.
Für die Einwohner/innen mit Wohnsitz in den übrigen Samtgemeinden und Gemeinden des Landkreises Stade ist die Landkreisverwaltung Stade zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass)
- möglicherweise ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis
Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom Grund des Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz einer Waffe und von der Art der Waffen, für die eine Waffenbesitzkarte beantrag wird:
Jägerinnen und Jäger:
o gültiger Jagdschein
Erbinnen und Erben einer Waffe:
o Nachweis der Erbberechtigung (Testament, Erbschein)
o Verzichtserklärung eventueller Miterbinnen und Miterben
o Waffenbesitzkarte der verstorbenen Person
o Nachweis über den Einbau eines Blockiersystems, sofern die zuständige Behörde keine Ausnahme zulässt und Sie nicht sachkundig sind.
Sammlerinnen und Sammler:
o Sachkundenachweis
o Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung der beabsichtigten Anlegung oder Erweiterung einer Waffensammlung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Waffenbesitzkarten werden in der Regel unbefristet erteilt, einzuhaltende Fristen gibt es nur bei der Beantragung von Waffenbesitzkarten für Erben. Die Ausstellung der Waffenbesitzkarte für Erben muss innerhalb eines Monats nach Annahme der Erbschaft oder nach Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist beantragt werden.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 23.09.2011
Kontakt
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