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Kindertagesstätte - Anmeldung


Leistungsbeschreibung

Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.

Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.

Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.

Spezielle Hinweise
Allgemeine Informationen


Alles, was Sie über die Kindertagesstätten in Buxtehude, das Online-Anmeldeverfahren für einen Krippen- oder Elementarplatz, das Aufnahmeverfahren, Fristen, die Kosten und Ermäßigungsmöglichkeiten wissen müssen, erfahren Sie hier.
Ebenso stehen dort der Link zum Online-Anmeldeverfahren, notwendige Antragsformulare und Vordrucke für Sie bereit.


Alles, was Sie über die Tagespflege in Buxtehude, die Anerkennung und die Kosten eines Tagespflegeplatzes wissen müssen, erfahren Sie hier.
Ebenso stehen dort notwendige Antragsformulare und Vordrucke für Sie bereit.



Spezielle Hinweise

Siehe Link bei „Allgemeine Informationen“

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.

Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

Spezielle Hinweise

Für den Zuständigkeitsbereich Buxtehude: Hansestadt Buxtehude, Fachgruppe Jugend und Familie

Spezielle Hinweise

Hansestadt Buxtehude, Fachgruppe Jugend und Familie, Sachgebiet Kinderbetreuung - Zimmer 25 -, Bahnhofstraße 7, 21614 Buxtehude

Mail: kinderbetreuung@stadt.buxtehude.de

Ansprechpartnerin Kindertagesstätten:
Frau Ortmann 04161-501 5131

Ansprechpartnerin Kindertagespflege:
Frau Schirmer 04161-501 5132

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Siehe Link bei „Allgemeine Informationen“

Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle legen die Kommunen in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im KiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.  

Spezielle Hinweise


Die Kostenbeitragssatzung für Kindertagesstätten der Hansestadt Buxtehude finden Sie hier

Ein Informationsblatt zur Festsetzung von Kostenbeiträgen/Übernahme von Teilnahmbeiträgen für den Besuch von Kitas finden Sie hier.

 

Die Kindertagespflegesatzung der Hansestadt Buxtehude finden Sie hier

Ein Informationsblatt zur Festsetzung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege finden Sie hier.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Siehe Link bei „Allgemeine Informationen“

Spezielle Hinweise

§ 22 – 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – (SGB VIII)

Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)

Spezielle Hinweise

Siehe Link bei „Allgemeine Informationen“

Niedersächsisches Kultusministerium