Kindertagesstätte - Anmeldung
Kindertagesstätte - Anmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.
Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.
Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.
Alles, was Sie über die Kindertagesstätten in Buxtehude, das Online-Anmeldeverfahren für einen Krippen- oder Elementarplatz, das Aufnahmeverfahren, Fristen, die Kosten und Ermäßigungsmöglichkeiten wissen müssen, erfahren Sie hier .
Ebenso stehen dort der Link zum Online-Anmeldeverfahren, notwendige Antragsformulare und Vordrucke für Sie bereit.
Alles, was Sie über die Tagespflege in Buxtehude, die Anerkennung und die Kosten eines Tagespflegeplatzes wissen müssen, erfahren Sie hier .
Ebenso stehen dort notwendige Antragsformulare und Vordrucke für Sie bereit.
Verfahrensablauf
Siehe Link bei „Allgemeine Informationen“
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.
Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.
Für den Zuständigkeitsbereich Buxtehude: Hansestadt Buxtehude, Fachgruppe Jugend und Familie
Zuständige Stelle
Hansestadt Buxtehude, Fachgruppe Jugend und Familie, Sachgebiet Kinderbetreuung - Zimmer 25 -, Bahnhofstraße 7, 21614 Buxtehude
Mail: kinderbetreuung@stadt.buxtehude.de
Ansprechpartnerin Kindertagesstätten:
Frau Ortmann 04161-501 5131
Ansprechpartnerin Kindertagespflege:
Frau Schirmer 04161-501 5132
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Siehe Link bei „Allgemeine Informationen“
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle legen die Kommunen in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im KiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.
Die Kostenbeitragssatzung für Kindertagesstätten der Hansestadt Buxtehude finden Sie
hier
Ein Informationsblatt zur Festsetzung von Kostenbeiträgen/Übernahme von Teilnahmbeiträgen für den Besuch von Kitas finden Sie hier .
Die Kindertagespflegesatzung der Hansestadt Buxtehude finden Sie hier
Ein Informationsblatt zur Festsetzung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege finden Sie hier .
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Siehe Link bei „Allgemeine Informationen“
Rechtsgrundlage
§ 22 – 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – (SGB VIII)
Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)
Anträge / Formulare
Siehe Link bei „Allgemeine Informationen“
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Kultusministerium