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Leistungsbeschreibung

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Beantragen Sie hierzu bitte schriftlich einen Wahlschein.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

3-4 Wochen vor dem Wahltag besteht zudem die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Stadthaus zu beantragen.
Bringen Sie hierzu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit. Genauere Informationen erhalten Sie zur gegebenen Zeit auf der Homepage.