Schwerlastverkehr
Schwerlastverkehr
Verfahrensablauf
Die Antragstellung ist nur online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte VEMAGS ( Online-Link ) oder den Bereich "Online-Dienste" auf der städtischen Homepage möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der zu genehmigende Transport beginnt bzw. der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Betriebssitz oder eine Zweigniederlassung hat.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 40 bis 1.300 Euro.