Bücherei, Bibliothek
Leistungsbeschreibung
Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten.
Voraussetzungen:
Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe in die Lesesäle und nach Hause sowie für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften.
Nutzung der Stadtbibliothek
Der Bestand kann innerhalb der Räume der Stadtbibliothek kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung genutzt werden.
Verfahrensablauf
Spezielle HinweiseAusleihe von Medien
Zur Ausleihe von Medien benötigen Sie einen Leseausweis, den Sie in der Stadtbibliothek erhalten. Mit diesem Leseausweis können Sie Medien aus allen Standorten der Stadtbibliothek ausleihen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Bibliothek.
Haben Sie Anregungen oder Fragen zu unserem Angebot? Wir stehen Ihnen während der Öffnungszeiten gerne telefonisch unter 04161/ 99 90 6-0 oder per Mail unter stadtbibliothek@stadt.buxtehude.de zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Zur Ausstellung eines Leseausweises benötigen wir einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass in Verbindung mit der amtlichen Meldebestätigung. Kinder und Jugendliche ohne Personalausweis legen den Ausweis eines Erziehungsberechtigten vor. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen sie zur Anmeldung zusätzlich die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für den Benutzerausweis sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.
Jahresgebühren
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres: frei
- Hilfebedürftige und diesen Gleichgestellte nach SGB XII und SGB II (ALG II) sowie Schwerbehinderte ab 80% (mit Ausweis): frei
- Für Schüler*innen, Studierende, Azubis und Bundesfreiwilligendienstleistende: 7,50 €
- Für Erwachsene: 15,00 €
- Für Familien (Familienausweis gültig für alle Familienmitglieder mit gemeinsamem Wohnsitz): 22,50 €
- Für eine Tageskarte für Einmalbenutzer*innen: 4,00 €
Allgemeine Gebühren
- Bestsellerservice – Ausleihgebühren: 2,50 €
- Pro DVD: 1,00 €
- Vormerkungen: 1,00 €
Fernleihe
- für ein geliefertes Buch: 2,50 €
- für eine Aufsatzkopie: 2,00 €
Mahngebühren:
- Bis zu 1 Woche: 1,50 €
- Bis zu 2 Wochen zuzüglich: 2,50 €
- Bis zu 3 Wochen zuzüglich: 2,50 €
- Um mehr als 3 Wochen insgesamt: 13,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leihfristen werden durch die zuständige Stelle festgelegt.
Mit einem gültigen Leseausweis dürfen bis zu 25 Medien zeitgleich entliehen werden (davon maximal 5 DVDs, 5 Konsolenspiele, 10 Hörbücher).
Leihfristen
Folgende Leihfristen gelten bei Ausleihen und Verlängerungen:
- 1 Woche für DVDs
- 3 Wochen für alle übrigen Medien