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Abbrand Feuerwerk Kategorie 3 oder 4 - Anzeige


Leistungsbeschreibung

Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 3 und 4 unterliegt ganzjährig der Anzeigepflicht.

Fügen Sie der Anzeige bitte einen Lageplan mit der Position des geplanten Abbrennplatzes bei (Ausschnitt Deutschen Grundkarte (im Maßstab 1:5000) oder z. B. Kartenausdruck aus Maps (Zoomstufe 2).

Sofern es im behördlichen Ermessen im Einzelfalle notwendig ist, zum Schutze von Leben, Gesundheit und Sachgütern Beschäftigter oder Dritter Anordnungen treffen (§ 32 SprengG), wird hierfür vom Anzeigenden eine Gebühr erhoben.

Diese richtet sich gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung Niedersachsen (AllGO - Anlage Nr. 29.1.25) nach dem Zeitaufwand und beträgt mindestens 40,- und höchstens 1.000,- €.

Das Vorhaben ist mindestens 2 Wochen zuvor anzuzeigen.

§ 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.