Leistungsbeschreibung


Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 3 und 4 unterliegt ganzjährig der Anzeigepflicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Fügen Sie der Anzeige bitte einen Lageplan mit der Position des geplanten Abbrennplatzes bei (Ausschnitt Deutschen Grundkarte (im Maßstab 1:5000) oder z. B. Kartenausdruck aus Maps (Zoomstufe 2).

Welche Gebühren fallen an?


Sofern es im behördlichen Ermessen im Einzelfalle notwendig ist, zum Schutze von Leben, Gesundheit und Sachgütern Beschäftigter oder Dritter Anordnungen treffen (§ 32 SprengG), wird hierfür vom Anzeigenden eine Gebühr erhoben.

Diese richtet sich gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung Niedersachsen (AllGO - Anlage Nr. 29.1.25) nach dem Zeitaufwand und beträgt mindestens 40,- und höchstens 1.000,- €.

Welche Fristen muss ich beachten?


Das Vorhaben ist mindestens 2 Wochen zuvor anzuzeigen.

Rechtsgrundlage


§ 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.