Leistungsbeschreibung

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember mit einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Abs. 1 1. SprengV verwendet (abgebrannt) werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fügen Sie dem Antrag bitte einen Lageplan mit der Position des geplanten Abbrennplatzes bei.

Welche Gebühren fallen an?

40,00 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausnahmegenehmigung ist mind. 4. Wochen vorher zu beantragen.