Abbrand Feuerwerk Kategorie 2 - Genehmigung
Abbrand Feuerwerk Kategorie 2 - Genehmigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember mit einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Abs. 1 1. SprengV verwendet (abgebrannt) werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Fügen Sie dem Antrag bitte einen Lageplan mit der Position des geplanten Abbrennplatzes bei.
Welche Gebühren fallen an?
40,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausnahmegenehmigung ist mind. 4. Wochen vorher zu beantragen.
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Genehmigung pyrotechnische GegenständeVerwandte Dienstleistungen
Erlaubnis § 27 SprengG - ErteilungAbbrand Feuerwerk Kategorie 3 oder 4 - Anzeige
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