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Abbrand Feuerwerk Kategorie 2 - Genehmigung


Leistungsbeschreibung

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember mit einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Abs. 1 1. SprengV verwendet (abgebrannt) werden.

Fügen Sie dem Antrag bitte einen Lageplan mit der Position des geplanten Abbrennplatzes bei.

40,00 €

Die Ausnahmegenehmigung ist mind. 4. Wochen vorher zu beantragen.