Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Spezielle Hinweise

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise
  • Personalausweis/Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7.5

Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15.0

Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 70.0

Spezielle Hinweise

Gebühr: 15,00 €

Gebühr:  7,50 €  für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise
  • Keine Fristen

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise
  • § 62 Abs. 1 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise
  • Personenstandsurkunde anfordern

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt
Standesamt
Kontaktpersonen

  • Frau Shaw
  • Frau Siebrecht
  • Frau Quast
  • Frau Beugel