Geburtsurkunde
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Personalausweis/Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7.5
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15.0
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 70.0
Gebühr: 15,00 €
Gebühr: 7,50 € für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Keine Fristen
Rechtsgrundlage
- § 62 Abs. 1 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise- Personenstandsurkunde anfordern
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport