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Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Folgende Urkunden können mit dem rechts aufgeführten Antragsformular "Geburtsurkunde beantragen" angefordert werden:

  • Geburtsurkunde Standard (DIN A4)
  • Geburtsurkunde für Stammbuch (DIN A5)
  • Mehrsprachiger Auszug aus dem Geburteneintrag (international)
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

Wählen Sie hierzu im Antragsformular bitte den Verwendungszweck aus. Die Auswahlmöglichkeiten werden Ihnen dann angezeigt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde

Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport