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Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Folgende Urkunden können mit dem rechts aufgeführten Antragsformular "Geburtsurkunde beantragen" angefordert werden:

  • Geburtsurkunde Standard (DIN A4)
  • Geburtsurkunde für Stammbuch (DIN A5)
  • Mehrsprachiger Auszug aus dem Geburteneintrag (international)
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

Wählen Sie hierzu im Antragsformular bitte den Verwendungszweck aus. Die Auswahlmöglichkeiten werden Ihnen dann angezeigt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Spezielle Hinweise

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise
  • Personalausweis/Reisepass

Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde

Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Spezielle Hinweise

Gebühr: 15,00 €

Gebühr:  7,50 €  für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise
  • Keine Fristen

Spezielle Hinweise
  • § 62 Abs. 1 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

Spezielle Hinweise
  • Personenstandsurkunde anfordern

Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport