Geburtsurkunde
Geburtsurkunde
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Folgende Urkunden können mit dem rechts aufgeführten Antragsformular "Geburtsurkunde beantragen" angefordert werden:
- Geburtsurkunde Standard (DIN A4)
- Geburtsurkunde für Stammbuch (DIN A5)
- Mehrsprachiger Auszug aus dem Geburteneintrag (international)
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Wählen Sie hierzu im Antragsformular bitte den Verwendungszweck aus. Die Auswahlmöglichkeiten werden Ihnen dann angezeigt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Personalausweis/Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr:
15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde
Gebühr:
7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: 15,00 €
Gebühr: 7,50 € für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Keine Fristen
Rechtsgrundlage
- § 62 Abs. 1 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Anträge / Formulare
- Personenstandsurkunde anfordern
Was sollte ich noch wissen?
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport