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Hallenvergabe/-überlassung


Leistungsbeschreibung

Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.

Spezielle Hinweise
Allgemeine Informationen

Im Rahmen der Grundsätze für die Sportförderung werden die in der Hansestadt Buxtehude vorgehaltenen Sportstätten einschließlich der Schulsportstätten im Rahmen der jeweils geltenden Benutzungsordnungen unentgeltlich bereitgestellt.

Buxtehude verfügt über insgesamt zwölf (Schul-) Sporthallen und sechs Sportplatzanlagen, darunter das Jahnstadion mit Rasen- und Kunstrasenplätzen, Laufbahn und Leichtathletikanlagen. Diese werden während des Schulbetriebes durch die einzelnen Schulen genutzt, ausschließlich abends trainieren dort die Sportlerinnen und Sportler der örtlichen Vereine.



Spezielle Hinweise

Für die Überlassung der städtischen Hallen und Sportanlagen ist ein Antrag zu stellen. Dieser befindet sich auf der Homepage der Hansestadt Buxtehude unter www.buxtehude.de und wird online über ein Formular ausgefüllt und versendet. Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.

Nach dem Eingang wird der Antrag auf Vereinbarung mit der jeweiligen Widmung und Kapazität geprüft. Die Überlassung wird per E-Mail übersandt bzw. der Antrag wird per E-Mail abgelehnt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.

Spezielle Hinweise

Die Zuständigkeit liegt bei der Fachgruppe Schulen und Sport.

Für Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an folgende E-Mailadresse: fg40-ueberlassungen@stadt.buxtehude.de

Spezielle Hinweise

Einen Anspruch auf Überlassung einer städtischen Sportanlage haben nur ortsansässige Sportvereine aus Buxtehude. Eine Vergabe der Sportanlagen an auswärtige Vereine ist nicht möglich und nicht mit der Widmung dieser vereinbar. Ebenso ist die Vergabe an Privatpersonen, die in Buxtehude und Umgebung wohnen, nicht zulässig.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Spezielle Hinweise

Für die Bearbeitung ist der Online-Antrag auf der Homepage zwingend erforderlich. Alle wesentlichen Informationen sind in diesem anzugeben. Sollten dennoch einigen Angaben oder Information benötigt werden, wird der Antragsteller kontaktiert.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Die städtischen Hallen und Sportanlagen werden unentgeltlich für die Buxtehuder Sportvereine zur Verfügung gestellt.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Spezielle Hinweise

Der Online-Antrag muss mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden. Andernfalls kann nicht garantiert werden, dass es zu einer rechtzeitigen Überlassung kommt.

Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung

Spezielle Hinweise

Die städtischen Hallen und Sportanlagen werden aufgrund des §30 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz überlassen. Weiterhin gelten die durch den Rat beschlossenen Widmungen und Überlassungsbedingungen.

Spezielle Hinweise

Zur Beantragung ist das Online-Formular auf der Homepage der Hansestadt Buxtehude www.buxtehude.de auszufüllen.

AG Kommunenredaktion