Hallenvergabe/-überlassung
Hallenvergabe/-überlassung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Im Rahmen der Grundsätze für die Sportförderung werden die in der Hansestadt Buxtehude vorgehaltenen Sportstätten einschließlich der Schulsportstätten im Rahmen der jeweils geltenden Benutzungsordnungen unentgeltlich bereitgestellt.
Buxtehude verfügt über insgesamt zwölf (Schul-) Sporthallen und sechs Sportplatzanlagen, darunter das Jahnstadion mit Rasen- und Kunstrasenplätzen, Laufbahn und Leichtathletikanlagen. Diese werden während des Schulbetriebes durch die einzelnen Schulen genutzt, ausschließlich abends trainieren dort die Sportlerinnen und Sportler der örtlichen Vereine.
Verfahrensablauf
Für die Überlassung der städtischen Hallen und Sportanlagen ist ein Antrag zu stellen. Dieser befindet sich auf der Homepage der Hansestadt Buxtehude unter www.buxtehude.de und wird online über ein Formular ausgefüllt und versendet. Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.
Nach dem Eingang wird der Antrag auf Vereinbarung mit der jeweiligen Widmung und Kapazität geprüft. Die Überlassung wird per E-Mail übersandt bzw. der Antrag wird per E-Mail abgelehnt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Fachgruppe Schulen und Sport.
Für Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an folgende E-Mailadresse: fg40-ueberlassungen@stadt.buxtehude.de
Voraussetzungen
Einen Anspruch auf Überlassung einer städtischen Sportanlage haben nur ortsansässige Sportvereine aus Buxtehude. Eine Vergabe der Sportanlagen an auswärtige Vereine ist nicht möglich und nicht mit der Widmung dieser vereinbar. Ebenso ist die Vergabe an Privatpersonen, die in Buxtehude und Umgebung wohnen, nicht zulässig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Für die Bearbeitung ist der Online-Antrag auf der Homepage zwingend erforderlich. Alle wesentlichen Informationen sind in diesem anzugeben. Sollten dennoch einigen Angaben oder Information benötigt werden, wird der Antragsteller kontaktiert.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die städtischen Hallen und Sportanlagen werden unentgeltlich für die Buxtehuder Sportvereine zur Verfügung gestellt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Der Online-Antrag muss mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden. Andernfalls kann nicht garantiert werden, dass es zu einer rechtzeitigen Überlassung kommt.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung
Die städtischen Hallen und Sportanlagen werden aufgrund des §30 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz überlassen. Weiterhin gelten die durch den Rat beschlossenen Widmungen und Überlassungsbedingungen.
Anträge / Formulare
Zur Beantragung ist das Online-Formular auf der Homepage der Hansestadt Buxtehude www.buxtehude.de auszufüllen.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion