Sondernutzung von Straßen
Leistungsbeschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Der Gebrauch des öffentlichen Straßenraumes, zu dem auch Nebenanlagen wie Gehwege, Parkbuchten etc. gehören, ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet (sog. Gemeingebrauch). Dazu zählen insbesondere der Fahrzeug-, Fahrrad- und der Fußgängerverkehr.
Übersteigt die Benutzung des öffentlichen Straßenraumes diese Nutzung, so bedarf sie als Sondernutzung der Erlaubnis der Behörde.
Zur erlaubnispflichtigen Sondernutzung zählen insbesondere:
- das Aufstellen von Tischen, Stühlen und Sonnenschirmen zu gewerblichen Zwecken vor Cafés, Restaurants, Bars, Kneipen, Eisdielen und Geschäften
- das Aufstellen von Fahrradständern
- das mobile Verteilen von Handzetteln und anderen Werbeschriften
- das Aufstellen von Containern und Gerüsten
- das Aufstellen von Warenauslagen (Kleiderständern etc.) und Kundenstoppern
- das Aufstellen von Informationsständen
- das Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern mit Werbeflächen zu gewerblichen Zwecken
- das Anbringen von Plakaten (max. 20 Stück für einen Zeitraum von zwei Wochen, ausgenommen Wahlwerbung)
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bitte stellen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn der Sondernutzung einen schriftlichen Antrag und fügen diesem ggfs. eine Skizze bzw. einen Lageplan bei. Sie können hierzu gerne unsere Antragsvordrucke nutzen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Gebührenhöhe für die beantragte Sondernutzung ergibt sich aus dem Gebührentarif zur Sondernutzungsgebührensatzung.
Die Gebühren berechnen sich aus der jeweiligen Art der Sondernutzung, der Größe der in Anspruch genommenen Fläche und der Dauer der Sondernutzung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Sondernutzung schriftlich zu stellen, bzw. 2 Wochen vor Ablauf der zuvor beantragten Sondernutzungserlaubnis, wenn die Nutzung verlängert werden soll.