Parken - Trauung
Parken - Trauung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sofern Sie anlässlich einer Trauung mit einem Fahrzeug im Bereich des Buxtehuder Rathauses parken möchten, beantragen Sie bitte vorab formlos eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone.
Welche Gebühren fallen an?
- gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung möglichst eine Woche vor dem Tag der Trauung.
Rechtsgrundlage
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Anträge / Formulare
Die Ausnahmegenehmigung kann per Onlineformular, persönlich oder telefonisch beantragt werden.
Folgende Daten werden zur Bearbeitung benötigt:
- Name, Vorname, Anschrift, ggf. Telefonnummer
- Kennzeichen des Fahrzeuges, welches die Fußgängerzone befahren soll, sofern es bereits bekannt ist. Ansonsten bitte "wahlweise" angeben.
- Datum der Trauung
Hinweise / Besonderheiten
Es wird nur eine Ausnahmegenehmigung pro Trauung erteilt.
Links & Onlinedienste
Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone für eine Trauung beantragen
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