Leistungsbeschreibung


Sofern Sie anlässlich einer Trauung mit einem Fahrzeug im Bereich des Buxtehuder Rathauses parken möchten, beantragen Sie bitte vorab formlos eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone.

Welche Gebühren fallen an?


  • gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?


Bitte beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung möglichst eine Woche vor dem Tag der Trauung.

Rechtsgrundlage


  • § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Anträge / Formulare


Die Ausnahmegenehmigung kann per Onlineformular, persönlich oder telefonisch beantragt werden.

Folgende Daten werden zur Bearbeitung benötigt:

  • Name, Vorname, Anschrift, ggf. Telefonnummer
  • Kennzeichen des Fahrzeuges, welches die Fußgängerzone befahren soll, sofern es bereits bekannt ist. Ansonsten bitte "wahlweise" angeben.
  • Datum der Trauung

Hinweise / Besonderheiten


Es wird nur eine Ausnahmegenehmigung pro Trauung erteilt.

Kontakt
  • Standesamt
Kontaktpersonen

  • Frau Niquet
  • Frau Zenke