BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Links & Onlinedienste

Leistungsbeschreibung

Sofern Sie anlässlich einer Trauung mit einem Fahrzeug im Bereich des Buxtehuder Rathauses parken möchten, beantragen Sie bitte vorab formlos eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone.

Bitte beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung möglichst eine Woche vor dem Tag der Trauung.

  • § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Ausnahmegenehmigung kann per Onlineformular, persönlich oder telefonisch beantragt werden.

Folgende Daten werden zur Bearbeitung benötigt:

  • Name, Vorname, Anschrift, ggf. Telefonnummer
  • Kennzeichen des Fahrzeuges, welches die Fußgängerzone befahren soll, sofern es bereits bekannt ist. Ansonsten bitte "wahlweise" angeben.
  • Datum der Trauung

Es wird nur eine Ausnahmegenehmigung pro Trauung erteilt.