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Leistungsbeschreibung

Sofern Sie anlässlich einer Trauung mit einem Fahrzeug im Bereich des Buxtehuder Rathauses parken möchten, beantragen Sie bitte vorab formlos eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone.

  • gebührenfrei

Bitte beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung möglichst eine Woche vor dem Tag der Trauung.

  • § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Ausnahmegenehmigung kann per Onlineformular, persönlich oder telefonisch beantragt werden.

Folgende Daten werden zur Bearbeitung benötigt:

  • Name, Vorname, Anschrift, ggf. Telefonnummer
  • Kennzeichen des Fahrzeuges, welches die Fußgängerzone befahren soll, sofern es bereits bekannt ist. Ansonsten bitte "wahlweise" angeben.
  • Datum der Trauung

Es wird nur eine Ausnahmegenehmigung pro Trauung erteilt.