Kinderreisepass - Verlusterklärung
Kinderreisepass - Verlusterklärung
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Leistungsbeschreibung
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Links & Onlinedienste
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