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Kinderreisepass - Verlusterklärung


Leistungsbeschreibung

Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Es fallen keine Gebühren an.

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Spezielle Hinweise
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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport