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Personalausweis - Verlusterklärung


Leistungsbeschreibung

Jede Bürger/jeder Bürger ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Ausweises unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:

  • Meldung wegen Diebstahl
  • Meldung wegen Verlust
  • Meldung wegen Wiederauffinden
Spezielle Hinweise
Allgemeine Informationen

Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.



Spezielle Hinweise

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Spezielle Hinweise

Für die Meldung des Diebstahls fallen keine Gebühren an.

Spezielle Hinweise

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Spezielle Hinweise

Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweis es kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

Spezielle Hinweise
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