Personalausweis - Verlusterklärung
Leistungsbeschreibung
Jede Bürger/jeder Bürger ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Ausweises unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden
Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise
Für die Meldung des Diebstahls fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
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