Leistungsbeschreibung


Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich beim Standesamt anmelden. Genauere Informationen dazu erhalten Sie von uns auf Anfrage, gerne per Email oder telefonisch.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit über das Onlineformular über den Button eine Voranmeldung zur Eheschließung vorzunehmen (Achtung! Diese ersetzt nicht die formelle Anmeldung zur Eheschließung). Nach der Versendung des Onlineformulars melden wir uns zeitnah per Email oder telefonisch bei Ihnen, um die erforderlichen Unterlagen oder bestehende Fragen zu besprechen. Alternativ können Sie auch einen Beratungstermin über die Terminvergabe vereinbaren.

Informationen zur Durchführung der Trauung erteilt das Standesamt in einem persönlichen Gespräch.

Welche Fristen muss ich beachten?


Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Was sollte ich noch wissen?


Weiterführende Informationen zur Anmeldung der Eheschließung, der Durchführung der Trauung und späteren Beantragung der Eheurkunde erhalten Sie hier.

Kontakt
  • Standesamt
Kontaktpersonen

  • Frau Röhrs
  • Frau Immig
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Eheurkunde