Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Spezielle Hinweise

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,

herzlich Willkommen in der Hansestadt Buxtehude.

Die Haltung eines Hundes bringt viel Freude, aber auch damit einhergehende gesetzliche geregelte Pflichten mit sich.

Im folgenden A-Z Katalog finden Sie alles, was Sie über die Hundehaltung in Buxtehude und Niedersachsen wissen sollten.

© Hansestadt Buxtehude

A
- Allgemeine Informationen zur Hundesteuer
- Hundesteueranmeldung und Mitteilung über den Beginn einer Hundehaltung nach dem NHundG

- Anleinzwang:
Ein genereller Alleinzwang besteht in Buxtehude nicht. Ausnahme: in den Naturschutzgebieten/ Friedwald/ Brut- und Setzzeit siehe B.
- Anzeigen gegen einen Hundehalter/eine Hundehalterin:
Schriftlich mit Ort und Datum an die unten genannte Ansprechpartnerin.

B
- Brut- und Setzzeit:
Vom 01.04.2017 bis zum 15.07.2017; in diesem Zeitraum sind die Hunde angeleint zu führen.

E
- Ersthundehalter haben folgende Nachweise zu erbringen:
1. Sachkundenachweis siehe unter S
2. Transponderkennzeichnung des Hundes siehe unter T
3. Hundehalterhaftpflichtversicherung siehe unter H
4. Eintragung im Nds. Hunderegister siehe unter N

H
- Hundehalterpflichten in Niedersachsen:
- Anmeldung zur Hundesteuer (hier)- Transponder-Kennzeichnung (§ 4 NHundG) siehe unter T
- Haftpflichtversicherung (§ 5 NHundG):
Für einen Hund, der älter als 6 Monate ist, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000,00 € für Personenschäden und von 250.000,00 € für Sachschäden abgeschlossen werden.
- Registrierung im Nds. Hunderegister (§ 6 NHundG)
siehe unter N

K
- Kennzeichnung des Hundes:
Siehe unter T
- Kot:
Als Hundehalter sind sie verpflichtet, den Hundekot zu entfernen (§ 3 Abs. 2 der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Hansestadt Buxtehude). Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 6 der Verordnung) und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
- Kottüten:
Die Kottüten gibt es kostenlos an der Information im Stadthaus und an sämtlichen Hundekottütenspendern im Stadtgebiet.

L
- Lärm durch Hundegebell:
Bei akuter Lärmstörung in den Abendstunden wenden Sie sich bitte an die Polizei. Ansonsten besteht die Möglichkeit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige, hierzu empfiehlt sich das Führen eines Lärmprotokolls.

N
Niedersächsisches Hunderegister:
Die Registrierung wird durch die GovConnect GmbH, Donnerschweer Straße 72-80, 26123 Oldenburg, Internet: www.hunderegister-nds.de im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt und kann nur durch den Hundehalter persönlich erfolgen. Eine Registrierung des Hundes in einem anderen Haustierregister (z. B. Tasso) ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung nicht.

S
- Sachkundenachweis (§ 3 NHundG):
- theoretischer Sachkundenachweis vor Aufnahme der Hundehaltung.
- praktischer Sachkundenachweis während des 1. Jahres der Hundehaltung.
- eine Liste der Prüfer in Niedersachsen sowie Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie hier.
- die Prüfung wird auch in Hundeschulen abgenommen.

T
- Tierschutzanzeigen:
Bitte wenden Sie sich an das Veterinäramt des Landkreises Stade.
- Transponder-Kennzeichnung:
Gemäß § 4 NHundG ist es erforderlich, dass Ihr Hund, sofern er älter als sechs Monate ist, mit einem Transponder-Chip gekennzeichnet ist. Ihr Tierarzt informiert Sie hierüber sicherlich gerne.

Z
Zuzug:
Sofern Sie aus einem anderen Bundesland nach Niedersachsen umziehen, machen Sie sich bitte mit den Hundehalterpflichten (siehe E/H) vertraut.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

Spezielle Hinweise

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontaktpersonen

  • Frau Gaudiere