Hundesteuer - Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise
Der Hund muss abgemeldet werden
- bei Umzug der Hundehalterin/ des Hundehalters an einen anderen Ort
- bei Tod des Hundes
- bei Weitergabe des Hundes.
Bei Weitergabe des Hundes sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift der neuen Hundehalterin/des neuen Hundehalters, sowie das Datum der Weitergabe anzugeben.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund veräußert, abgeschafft oder abhandengekommen ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Hansestadt Buxtehude
Fachgruppe Finanzen, Beteiligung und Zentrales Controlling
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise
Hansestadt Buxtehude
Fachgruppe Finanzen, Beteiligung und Zentrales Controlling
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies binnen einer Woche, nachdem der Hund veräußert, sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist, der Hansestadt Buxtehude schriftlich anzuzeigen.
Dies gilt auch, wenn die Hundehalterin/der Hundehalter aus der Stadt Buxtehude wegzieht. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Hundesteuersatzung der Hansestadt Buxtehude
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz