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Hundesteuer - Abmeldung


Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Spezielle Hinweise

Der Hund muss abgemeldet werden

  • bei Umzug der Hundehalterin/ des Hundehalters an einen anderen Ort
  • bei Tod des Hundes
  • bei Weitergabe des Hundes.

Bei Weitergabe des Hundes sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift der neuen Hundehalterin/des neuen Hundehalters, sowie das Datum der Weitergabe anzugeben.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund veräußert, abgeschafft oder abhandengekommen ist.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Spezielle Hinweise

Hansestadt Buxtehude

Fachgruppe Finanzen, Beteiligung und Zentrales Controlling

Bahnhofstraße 7

21614 Buxtehude

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Spezielle Hinweise

Hansestadt Buxtehude

Fachgruppe Finanzen, Beteiligung und Zentrales Controlling

Bahnhofstraße 7

21614 Buxtehude

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Spezielle Hinweise

Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies binnen einer Woche, nachdem der Hund veräußert, sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist, der Hansestadt Buxtehude schriftlich anzuzeigen.

Dies gilt auch, wenn die Hundehalterin/der Hundehalter aus der Stadt Buxtehude  wegzieht. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

Spezielle Hinweise

Hundesteuersatzung der Hansestadt Buxtehude