Parkausweis für Bewohner - Erteilung
Parkausweis für Bewohner - Erteilung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Im Altstadtbereich können unter bestimmten Voraussetzungen für die Anwohner sogenannte "Bewohnerparkausweise" ausgestellt werden. Jeder Bewohner, der mit Hauptwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet gemeldet ist und keinen Privatstellplatz hat, kann für seinen Pkw oder für ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
- Personalausweis
- Fahrzeugschein
- ggf. Fremdnutzungsbestätigung des Halters
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- 84,00 € pro Jahr - Altstadt
- 30,00 € pro Jahr - Neue Straße
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
- Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt und gilt nur für die speziell ausgewiesene Zone.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion