Leistungsbeschreibung


Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Spezielle Hinweise

Im Altstadtbereich können unter bestimmten Voraussetzungen für die Anwohner sogenannte "Bewohnerparkausweise" ausgestellt werden. Jeder Bewohner, der mit Hauptwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet gemeldet ist und keinen Privatstellplatz hat, kann für seinen Pkw oder für ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Voraussetzungen


  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
Spezielle Hinweise

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise
  • 84,00 € pro Jahr - Altstadt
  • 30,00 € pro Jahr - Neue Straße

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Was sollte ich noch wissen?


Spezielle Hinweise
  • Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt und gilt nur für die speziell ausgewiesene Zone.

Fachlich freigegeben durch


AG Kommunenredaktion

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