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Verkehrsbehördliche Anordnung - Erteilung


Leistungsbeschreibung

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

  • Aufgrabungen im Straßenraum
  • Straßenbau
  • Arbeiten im Seitenraum
  • Aufstellung von Gerüsten oder eines Krans

müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer/Verkehrssicherer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Genehmigung (Verkehrsrechtliche Anordnung) darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren, zu kennzeichnen und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Die Antragstellung erfolgt über das Onlineportal https://rosyweb.de

Hansestadt Buxtehude, FG 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice

Die Hansestadt Buxtehude, FG 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice ist zuständig für alle Baumaßnahmen im Stadtgebiet einschließlich der Ortschaften.

Antragsteller ist das Bauunternehmen/Verkehrssicherer, welches die Baumaßnahme durchführt/absichert

  • Lagepläne
  • Verkehrszeichenpläne und Umleitungspläne

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Ziff. 261:

- Straßenbaumaßnahmen (10,20 € - 767,00 €)

- Einrichtung von Haltverbotszonen (10,20 € - 767,00 €)

Der vollständig ausgefüllte Antrag ist über das Onlineportal https://rosyweb.de mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten einzureichen. Bei größeren Baumaßnahmen ist der Antrag aufgrund von möglichen Beteiligungen von weiteren Behörden mindestens einen Monat im Vorwege zu stellen.

  • Straßenverkehrsordnung
  • RSA 21

Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei Verwaltungsgericht Stade Klage erhoben werden.

Antragstellung unter https://rosyweb.de