Leistungsbeschreibung


Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

  • Aufgrabungen im Straßenraum
  • Straßenbau
  • Arbeiten im Seitenraum
  • Aufstellung von Gerüsten oder eines Krans

müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer/Verkehrssicherer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Genehmigung (Verkehrsrechtliche Anordnung) darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren, zu kennzeichnen und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Verfahrensablauf


Die Antragstellung erfolgt über das Onlineportal https://rosyweb.de

An wen muss ich mich wenden?


Hansestadt Buxtehude, FG 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice

Zuständige Stelle


Die Hansestadt Buxtehude, FG 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice ist zuständig für alle Baumaßnahmen im Stadtgebiet einschließlich der Ortschaften.

Voraussetzungen


Antragsteller ist das Bauunternehmen/Verkehrssicherer, welches die Baumaßnahme durchführt/absichert

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Lagepläne
  • Verkehrszeichenpläne und Umleitungspläne

Welche Gebühren fallen an?


Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Ziff. 261:

- Straßenbaumaßnahmen (10,20 € - 767,00 €)

- Einrichtung von Haltverbotszonen (10,20 € - 767,00 €)

Welche Fristen muss ich beachten?


Der vollständig ausgefüllte Antrag ist über das Onlineportal https://rosyweb.de mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten einzureichen. Bei größeren Baumaßnahmen ist der Antrag aufgrund von möglichen Beteiligungen von weiteren Behörden mindestens einen Monat im Vorwege zu stellen.

Rechtsgrundlage


  • Straßenverkehrsordnung
  • RSA 21

Rechtsbehelf


Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei Verwaltungsgericht Stade Klage erhoben werden.

Anträge / Formulare


Antragstellung unter https://rosyweb.de

Kontakt
  • Stadtverwaltung
Kontaktpersonen

  • Herr Wolff
  • Frau Hellmig