Verkehrsbehördliche Anordnung - Erteilung
Verkehrsbehördliche Anordnung - Erteilung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.
- Aufgrabungen im Straßenraum
- Straßenbau
- Arbeiten im Seitenraum
- Aufstellung von Gerüsten oder eines Krans
müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer/Verkehrssicherer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Genehmigung (Verkehrsrechtliche Anordnung) darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren, zu kennzeichnen und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt über das Onlineportal https://rosyweb.de
An wen muss ich mich wenden?
Hansestadt Buxtehude, FG 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice
Zuständige Stelle
Die Hansestadt Buxtehude, FG 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice ist zuständig für alle Baumaßnahmen im Stadtgebiet einschließlich der Ortschaften.
Voraussetzungen
Antragsteller ist das Bauunternehmen/Verkehrssicherer, welches die Baumaßnahme durchführt/absichert
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lagepläne
- Verkehrszeichenpläne und Umleitungspläne
Welche Gebühren fallen an?
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Ziff. 261:
- Straßenbaumaßnahmen (10,20 € - 767,00 €)
- Einrichtung von Haltverbotszonen (10,20 € - 767,00 €)
Welche Fristen muss ich beachten?
Der vollständig ausgefüllte Antrag ist über das Onlineportal https://rosyweb.de mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten einzureichen. Bei größeren Baumaßnahmen ist der Antrag aufgrund von möglichen Beteiligungen von weiteren Behörden mindestens einen Monat im Vorwege zu stellen.
Rechtsgrundlage
- Straßenverkehrsordnung
- RSA 21
Rechtsbehelf
Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei Verwaltungsgericht Stade Klage erhoben werden.
Dokumente
Anträge / Formulare
Antragstellung unter https://rosyweb.de