Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Für die Aufteilung von Gebäuden in Sondereigentum (Wohnungen und sonstiges Teileigentum) kann die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt werden. Diese ist für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch nach dem Wohnungseigentumsgesetz notwendig.
Es kann grundsätzlich nur eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für von einander getrennte Einheiten auf einem Grundstück erteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Hansestadt Buxtehude - Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege - Frau Keßler - fg63@stadt.buxtehude.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schriftliche Antragstellung des Eigentümers, des Erbbauberechtigten und jeder anderen Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht.
- Lageplan (Liegenschaftskarte, inklusive aller Anlagen und Gebäude)
- Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
- Aufteilungsplan bzw. Bauzeichnungen die bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein muss (aus diesen muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
- Grundriss- und Ansichtsplan (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenberechnung erfolgt nach der Nds. Baugebührenordnung (BauGO), der allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) und dem Nds. Verwaltungskostengesetz (NVwKostG), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung.
Anträge / Formulare
Vordruck der Hansestadt Buxtehude: Antrag auf Erteilung einer
Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß § 7 Absatz 4 Nr. 2 des
Wohnungseigentumsgesetzes
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz