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Abgeschlossenheitsbescheinigung


Leistungsbeschreibung

Spezielle Hinweise

Allgemeine Informationen

Für die Aufteilung von Gebäuden in Sondereigentum (Wohnungen und sonstiges Teileigentum) kann die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt werden. Diese ist für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch nach dem Wohnungseigentumsgesetz notwendig.

Es kann grundsätzlich nur eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für von einander getrennte Einheiten auf einem Grundstück erteilt werden.



Spezielle Hinweise

Hansestadt Buxtehude - Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege - Frau Keßler - fg63@stadt.buxtehude.de

Spezielle Hinweise
  • Schriftliche Antragstellung des Eigentümers, des Erbbauberechtigten und jeder anderen Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht.
  • Lageplan (Liegenschaftskarte, inklusive aller Anlagen und Gebäude)
  • Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
  • Aufteilungsplan bzw. Bauzeichnungen die bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein muss (aus diesen muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
  • Grundriss- und Ansichtsplan (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)

Spezielle Hinweise

Die Gebührenberechnung erfolgt nach der Nds. Baugebührenordnung (BauGO), der allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) und dem Nds. Verwaltungskostengesetz (NVwKostG), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung.

Spezielle Hinweise

 Vordruck der Hansestadt Buxtehude: Antrag auf Erteilung einer
 Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß § 7 Absatz 4 Nr. 2 des
 Wohnungseigentumsgesetzes

Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz